HaLT - Regeln des Auer Carnevals Clubs

Der Auer Carnevals Club e.V. verpflichtet sich die folgenden 15 vereinbarten Regeln einzuhalten.

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  1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren,Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.
  2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z. B. Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
  3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“. Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge
  4. Trainer/innen und Betreuer/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt.
  6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln. 
  7. Betreuer/innen, Trainer/innen, Vorstands- und Verwaltungsmitglieder kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.
  9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  10.  Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbe-stimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
  11. Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen, Zeitungsberichte etc.) wird ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gegeben.
  12. Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein  deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z.B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.
  13. Bei der Einlasskontrolle werden junge Besucher/innen mündlich durch die Mitarbeiter/innen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufmerksam gemacht. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher nicht selbst alkoholische Getränke zur Veranstaltung mitbringen.
  14. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird – keinen Alkohol auszugeben.
  15. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt in Sport- und Mehrzweckhallen (Baden-Württemberg) ein grundsätzliches Rauchverbot.